Nationales Impfgremium aktualisiert Empfehlungen für Corona-Impfungen
Wien - Das Nationale Impfgremium (NIG) hat seine Anwendungsempfehlungen für Covid-19-Impfungen neuerlich aktualisiert. Dreimal geimpfte Personen, die zusätzlich eine Omikron-Infektion (BA.1, BA.2 oder BA.4, BA.5) durchgemacht haben, zeigen eine gute Boosterantwort und Immunität gegen BA.4/BA.515; 16; 17; 18, heißt es. Vor allem die Gruppe der unter 60-Jährigen könne unter diesen Voraussetzungen die Auffrischung vorerst aufschieben.
Bis zu sechs Monate nach der Infektion sei durch den „Booster“ für diese Gruppe keine Verbesserung des Immunschutzes zu erwarten, „und damit kann die 4. Impfung entsprechend verschoben werden“, so die Experten. Respiratorische Infektionen hinterlassen allerdings keine dauerhafte systemische Immunität. „So benötigen Personen ab fünf Jahren jedenfalls für eine breite und gut ausgeprägte Immunitätslage in Hinblick auf SARS-CoV-2 eine Grundimmunisierung bestehend aus drei Impfungen (Schema 2+1), unabhängig von durchgemachten Infektionen“, formuliert das NIG.
„Eine Impfung trotz durchgemachter Infektion schadet nicht, kann aber bei Unterschreiten des empfohlenen Intervalls in der Boosterantwort eingeschränkt sein und in Einzelfällen zu vermehrten Impfreaktionen führen“, wird festgehalten. Unerkannte asymptomatische bzw. nicht abgeklärte/laborbestätigte leichte Infektionen könnten ignoriert und Impfungen in diesen Fällen nach dem vorgesehenen Schema durchgeführt werden, empfehlen die Expert*innen. Und weiter: Personen mit PCR-bestätigter Infektion vor der 1. oder im Intervall zwischen 1. und 2. Impfung sollten ab ca. vier Wochen nach Abklingen der Infektion (negativer PCR-Test) bzw. Genesung geimpft werden.
Zeitliche Flexibilität beim Impfschema
Für Personen mit PCR-bestätigter Infektion nach zwei oder mehr Impfungen gilt laut NIG: Bei asymptomatischem Verlauf ist das Impfen nach Schema möglich, ebenso aber auch ein Aufschub um bis zu sechs Monate. Im Fall einer symptomatischen Infektion können vor allem die unter 60-Jährigen bis zu einem halben Jahr zuwarten. Bei Älteren und Risikopersonen – in diesem Fall altersunabhängig – kann die Impfung laut NIG nach Genesung auch vor Ablauf der sechs Monate erfolgen.
Generell sei bei Covid-19 im Impfschema eine gewisse zeitliche Variabilität in Ordnung, Abstände von deutlich weniger als vier Monaten für die 3. und besonders für weitere Impfungen sollten aber vermieden werden. Nach der Grundimmunisierung schwinde bei deutlichem Überziehen der empfohlenen Intervalle zwar der Impfschutz, die Boosterfähigkeit bleibt jedoch erhalten, so das NIG. (APA/red)