Petition für Erhalt der Univ.-Hautklinik Innsbruck – 1771 Unterzeichner
Innsbruck - Im Zuge baulicher Umstrukturierungspläne droht der Universitäts-Hautklinik in Innsbruck schon seit Längerem eine Aufsplittung ihrer Bereiche Ambulanz, Station und Forschung, die bislang in einer Einheit gearbeitet haben. Mit einer fachlichen Petition sprechen sich nun neben der Klinikleitung auch zahlreiche Ärzt*innen, Pfleger*innen, Patient*innen sowie die Österreichische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie (ÖGDV) und die Ärztekammer für Tirol für den Erhalt dieser Einheit aus.
Die Unterschriften wurden am 7. September Landeshauptmann Günther Platter und den verantwortlichen Entscheidungsträgern übermittelt. Die Unterstützer*innen befürchten durch die Pläne wesentliche Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der Klinik.
Da trotz jahrelanger Projektplanungen nach wie vor keine Detailpläne vorlägen, denen man zustimmen könne, gründete sich die Initiative niedergelassener Dermatolog*innen, um für den Erhalt der Einheit einzutreten. Konkret wird auf die zahlreichen Nachteile einer eventuellen Aufsplittung der einzelnen Klinikbereiche verwiesen. Eine solche würde, wie die ÖGDV bereits in einer Stellungnahme vom 16. Dezember 2021 festgehalten hat, „zu großen Nachteilen … führen“. Die Klinik habe sich „zu einer der herausragenden und führenden Hautkliniken im gesamten deutschsprachigen Raum entwickelt“, heißt es weiter. Sie genieße „weltweites fachliches und wissenschaftliches Ansehen“.
Liste an Nachteilen
Die Nachteile einer Aufsplittung reichen aus Sicht der Petitions-Unterstützer*innen von vermehrten und längeren Transportwegen für Patient*innen und Personal bis hin zu Einbußen von Synergieeffekten zwischen Klinik und Forschung, Stichwort „translationale Medizin“. Weiters rechnen die Kritiker*innen mit Erschwernissen in der Ärzteausbildung und Nachteilen für die gut etablierte Zusammenarbeit der Klinik mit den niedergelassenen Ärzt*innen. (red)