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Swissmedic mit verstärkten Kontrollen Produktfälschungen auf der Spur

Auf Basis anhaltender Meldungen über Fälschungen nahm Swissmedic Schweizer Firmen unter die Lupe, die im internationalen Handel mit Fertigarzneimitteln via Nicht-EU-Länder tätig sind.

Bern. Das Problem ist schon länger bekannt, die Brisanz nimmt dabei aber nicht ab: In den letzten Jahren wurden nach Angaben des schweizerischen Heilmittelinstituts (Swissmedic) einige Vorfälle aufgedeckt, bei denen Schweizer Handelsfirmen in den Vertriebsketten mit Arzneimitteln von Drittanbietern (insbesondere aus der Türkei) involviert waren, die nachträglich als Fälschungen identifiziert wurden. Bei den Abklärungen stiess Swissmedic auf erhebliche Defizite bei der Qualifizierung von Lieferanten ausserhalb der EU und der Nachverfolgung der Lieferketten. Es folgte die Forderung, wonach Bewilligungsinhaber:innen ihre Kontrollen verschärfen sollten, wenn sie internationalen Handel mit ausländischen Arzneimitteln via Nicht-EU-Länder tätigen. Auf Basis einer weiteren Meldung über eine aus der Türkei stammende Fälschung eines Krebsmittels führte Swissmedic eine Kontrollaktion bei Schweizer Firmen durch, die den internationalen Handel mit Fertigarzneimitteln über Nicht-EU-Länder betreiben.

In den Fokus gerieten dabei 73 Schweizer Firmen mit dem Swissmedic-Bewilligungsmodul «Einfuhr zur Ausfuhr». Damit dürfen die Unternehmen nur Arzneimittel aus dem Ausland importieren, wenn diese anschliessend direkt wieder für den Export bestimmt sind. Ein In-Verkehr-Bringen dieser importierten Waren in der Schweiz ist nicht zulässig. Basierend auf Importdaten des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit wurden 16 Firmen für eine genauere Überprüfung ausgewählt. Die wichtigsten Ergebnisse: Neun Verwaltungsverfahren brachten Mängel an den Tag, darunter wurden bei fünf Firmen deutliche Defizite in der Dokumentation der Lieferkette festgestellt, gab Swissmedic bekannt. Bei zwei dieser fünf Unternehmen, die parallel auch als Offizin-Apotheke tätig sind, wurde eine Vermischung der Tätigkeiten als Apotheke und jenen als Firma mit Grosshandelsbewilligung beanstandet. (red)

Quelle: Swissmedic

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