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Designerdrogen: neue psychoaktive Substanzen auf der Verbotsliste

Auf Antrag von Swissmedic wird die Betäubungsmittelverzeichnisverordnung aktualisiert. Damit sind 297 Einzelsubstanzen und 16 Substanzgruppen im Verzeichnis der verbotenen psychoaktiven Substanzen gelistet.

Bern. Um den Missbrauch von neuen synthetischen Stoffen als Betäubungsmittel zu bekämpfen, hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) per 5. November 2024 das Verzeichnis der verbotenen psychoaktiven Substanzen ergänzt. Mit der Anpassung der entsprechenden Verordnung werden diese den Betäubungsmitteln gleichgestellt. Das bedeutet: Herstellung, Handel und Anwendung sind illegal und unterliegen der Strafandrohung des Betäubungsmittelgesetzes.

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