Designerdrogen: neue psychoaktive Substanzen auf der Verbotsliste
Auf Antrag von Swissmedic wird die Betäubungsmittelverzeichnisverordnung aktualisiert. Damit sind 297 Einzelsubstanzen und 16 Substanzgruppen im Verzeichnis der verbotenen psychoaktiven Substanzen gelistet.
Bern. Um den Missbrauch von neuen synthetischen Stoffen als Betäubungsmittel zu bekämpfen, hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) per 5. November 2024 das Verzeichnis der verbotenen psychoaktiven Substanzen ergänzt. Mit der Anpassung der entsprechenden Verordnung werden diese den Betäubungsmitteln gleichgestellt. Das bedeutet: Herstellung, Handel und Anwendung sind illegal und unterliegen der Strafandrohung des Betäubungsmittelgesetzes.
Neue psychoaktive Substanzen sind betäubungsmittelähnlich wirkende, synthetische Stoffe. Sie werden als Rauschmittel angeboten und auch als Designerdrogen bezeichnet, heisst es von Seiten des EDI weiter. Der Konsum sei ein Gesundheitsrisiko lautet die Warnung. Denn: Es sei nicht bekannt, wie die Substanzen wirken, ob sie abhängig machen und wie schädlich sie sind, wenn sie wiederholt oder zusammen mit anderen Drogen eingenommen werden.
Die Aktualisierung der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung erfolgt auf Antrag des schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic. Konkret wird das Verzeichnis im Anhang 6 um die Einzelsubstanz Nitromethaqualon sowie um die Substanzgruppe 303 (synthetisch gewonnene Derivate von THC) ergänzt. Diese Substanzen würden in der Schweiz und im Ausland zunehmend verbreitet und hauptsächlich über das Internet angeboten. Damit sind aktuell 297 Einzelsubstanzen und 16 Substanzgruppen im Verzeichnis der verbotenen psychoaktiven Substanzen gelistet und den Betäubungsmitteln gleichgestellt. Ziel ist es, die öffentliche Gesundheit zu schützen und gleichzeitig zu verhindern, dass die Schweiz zu einem Umschlagplatz für den Handel mit Designerdrogen wird. (red)
Quelle: Medien-Information Swissmedic
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