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Kostendämpfungspaket: Das sind die offenen Fragen

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) nimmt die Ideen des Ständerates auf, will aber noch über die endgültigen Massnahmen diskutieren.

Bern. Bei der Beratung der Differenzen zum zweiten Kostendämpfungspaket zeigt sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) grundsätzlich offen gegenüber den Kostenfolgemodellen, die der Ständerat neu dem Paket hinzugefügt hatte. Sie hat jetzt aber entschieden, diese gewichtige Massnahme erst zu beraten, wenn zusätzliche Erkenntnisse zu Umsetzungsfragen vorliegen. Die Kommission wird die Beratungen der Differenzen zu Kostenfolgemodellen sowie zu den bisher noch nicht behandelten Massnahmen nach der Herbstsession fortsetzen.

Mit Kostenfolgemodellen würden Mengenrabatte auf jene Medikamente eingeführt, die einen äusserst hohen Umsatz erzielen. Dadurch könnten schätzungsweise jährlich mehrere hundert Millionen Franken eingespart werden. Kostenfolgemodelle wären ein neues Element im System, das die Preise von Medikamenten regelt. Indes werden mit dem zweiten Massnahmenpaket weitere solche Elemente angepasst oder neu eingeführt, wie etwa die vorläufige Vergütung ab dem Zeitpunkt der Zulassung. Das Bundesamt für Gesundheit hat deshalb eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen der pharmazeutischen Industrie und der Krankenkassen eingesetzt, um Umsetzungsfragen zu klären. Mit ihrem Entscheid möchte die Kommission diesen Arbeiten mehr Zeit einräumen mit dem Ziel, eine mehrheitsfähige und gesamthaft stimmige Lösung zu finden.

Verschärft wird, dass Leistungen unterschiedlich häufig – aber nicht in unterschiedlichem Umfang – auf ihre Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) überprüft und dabei auch nur einzelne dieser WZW-Kriterien geprüft werden können. Weiter unterstützt die Kommission, dass Preismodelle grundsätzlich auch bei Mitteln und Gegenständen vorgesehen werden können. Verabschiedet hat die Kommission den erläuternden Bericht zu ihrem Vorentwurf zur Umsetzung der «Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme». Sie will den Kantonen die Möglichkeit geben, die Kostenbeteiligung der Patient:innen bei ungerechtfertigter Inanspruchnahme der Spitalnotfallaufnahme gezielt zu erhöhen.

Der Arzneimittelverband Interpharma begrüsst die Entscheide zum Kostendämpfungspaket 2. Es brauche aber weitere Verbesserungen im Plenum. «Die forschende Pharmaindustrie trägt auch in dieser Vorlage zur Kostendämpfung bei. Diese darf aber nicht auf dem Buckel der Patientinnen und Patienten sowie auf Kosten der Planungssicherheit erfolgen. Der Entscheid der SGK-N verbessert die Chancen, dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit innovativen Medikamenten in der Schweiz nicht weiter geschwächt wird», sagte Interpharma-Geschäftsführer René Buholzer. Er kritisiert weiterhin die Position einer Mehrheit der SGK-N bezüglich Semivertraulichkeit bei Preismodellen sowie beim Zugang zu verschreibungspflichtigen Medikamenten ab «Tag 0»: In beiden Fällen wurden die letzten Entscheide nicht korrigiert, was zu einer weiteren Verschlechterung führen wird. (rüm)

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