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Haarfarben
Jatros
Autor:
Dr. Ludger Neumann
Wissenschaftlicher Direktor<br> L’Oréal Deutschland GmbH<br> E-Mail: ludger.neumann@loreal.com
30
Min. Lesezeit
15.09.2016
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<p class="article-intro">Die Farbe der Haare trägt nachhaltig zum Gesamteindruck bei. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass mehr als die Hälfte aller Frauen in Österreich mithilfe kosmetischer Mittel beim Coiffeur oder zu Hause die natürliche Haarfarbe verändern. Wie wirken Haarfarben? Und sind sie wirklich sicher?</p>
<p class="article-content"><div id="keypoints"> <h2>Key Points</h2> <ul> <li>Haare werden durch Abbau des natürlichen Pigments Melanin mit Wasserstoffperoxid und weiteren Oxidationsmitteln blondiert.</li> <li>Oxidative Haarfarben enthalten Farbstoffvorläufer, die erst im Haar mit Wasserstoffperoxid zu den gewünschten Haarfarben reagieren. Nur direktziehende Haarfarben, die geringe Marktbedeutung haben, lagern direkt farbige Stoffe an die Haarfaser an.</li> <li>Ein Krebsrisiko durch Haarfarben besteht nicht. Entwicklungsbedarf besteht aber bei der Vermeidung von Allergien durch Haar­farben.</li> </ul> </div> <p>Aus Sicht des Chemikers gibt es grundsätzlich drei Arten von Produkten zum Verändern der Haarfarbe: Blondierungen, oxidative Haarfarben und direktziehende Haarfarben.<br /> Beim Blondieren von Haaren als Strähnenanwendung oder auf dem gesamten Kopf wird der natürliche Haarfarbstoff Melanin abgebaut. Als Blondiermittel wird vor allem Wasserstoffperoxid eingesetzt. Konzentrationen von bis zu 12 % sind in der EU-Kosmetikverordnung für die Haarbehandlung erlaubt. Um der kinetischen Trägheit von Wasserstoffperoxid entgegenzuwirken, werden der Mischung meist Peroxodisulfate zugesetzt. Mit solchen Mischungen sind Aufhellungen über 8 Tonhöhen möglich. Meistens enthalten sie einen Ammonium/Ammoniak-Puffer, der den pH-Wert in einem für die Kopfhaut verträglichen und gleichzeitig für die Oxidationswirkung des Wasserstoffperoxids ausreichend alkalischen Bereich stabilisiert. Ethanolamin ist ein anderes weitverbreitetes Alkalisierungsmittel.</p> <h2>Keine Wirkung ohne unerwünschte Wirkung</h2> <p>Beim Behandeln von Haaren mit Wasserstoffperoxid kommt es nicht nur wie gewünscht zum Abbau von Melanin. Auch das Haarkeratin wird durch die Oxidationsmittel angegriffen: Vor allem Schwefel-Schwefel-Brücken, die die innere Haarstruktur stabilisieren, werden irreversibel gespalten und so Cystin zu Cys­tein oxidiert. Auch andere Aminosäuren in der Peptidstruktur der Haare werden oxidiert, sodass negative Ladungen entstehen, die für schlechtere kosmetische Eigenschaften des Haares bis hin zu Spliss verantwortlich sind. Mildern lassen sich diese Effekte durch Befolgen der Anwendungshinweise des Herstellers und nach dem Färben durch Haarpflegeprodukte für koloriertes Haar.<br /> Auch in oxidativen Kolorationen kommt Wasserstoffperoxid zum Einsatz und übernimmt in – im Vergleich zu Blondierungen – geringeren Konzentrationen von meist 6 % eine doppelte Rolle: Einerseits baut Wasserstoffperoxid auch in diesen Produkten Melanin im Haar ab, sodass die neue Farbe besser zur Geltung kommt, andererseits wird durch Wasserstoffperoxid die Reaktion von Farbstoffbasen mit Farbstoffkupplern gestartet. Denn oxidative Kolorationen enthalten Farbstoffvorläufer, die selbst nicht farbig sind. Diese relativ kleinen Moleküle wie para-Phenylendiamin, para-Toluylendiamin oder Resorcin sind in der Lage, in die vom Wasser aufgequollene Haarfaser einzudringen. Dort startet Wasserstoffperoxid die Reaktionen der Farbstoffvorläufer, bei denen die gewünschten farbigen Substanzen entstehen. Verbliebene Farbstoffvorläufer werden anschließend ausgewaschen.</p> <h2>Was steckt wirklich dahinter?</h2> <p>Als „Gruppe III“ bezeichnen die Hersteller oxidative Kolorationen, mit denen um bis zu 4 Tonhöhen aufgehellt werden kann, mit denen auch weiße Haare komplett abgedeckt werden können und mit denen extreme Reflexe erzeugt werden können. In der Regel enthalten Haarfarben der „Gruppe III“ Ammoniak, mittlerweile gibt es aber auch andere Technologien.<br /> <br /> Als „Gruppe II“ werden sogenannte Intensivtönungen oder Ton-in-Ton-Kolorationen bezeichnet, die ebenfalls oxidativ färben, allerdings mit verminderter Konzentration an Wasserstoffperoxid und in der Regel mit Ethanolamin als Alkalisierungsmittel wirken. Mit Haarfarben der „Grupppe II“ gelingt die vollständige Abdeckung eines Anteils an weißen Haaren nur bis etwa 50 % , die Produkte hellen fast nicht auf, und intensive Reflexe können nicht erzielt werden. Haarfarben der Gruppen III und II ist die Verwendung von Wasserstoffperoxid gemeinsam und damit in zunehmend abgeschwächter Weise die oben dargestellte haarschädigende Wirkung.<br /> <br /> Direktziehende Haarfarben („Gruppe I“) enthalten direkt färbende, am Haar haftende Farbstoffe. Mit diesen Produkten, die eine vergleichsweise geringe Marktbedeutung haben, lassen sich graue Haare kaum abdecken, und die Farben halten von nur einer bis hin zu mehreren Haarwäschen.</p> <h2>Positivliste der EU-Kommission im Entstehen</h2> <p>Farbstoffvorläufer in oxidativen Kolorationen sind meist aromatische Amine. In mehreren epidemiologischen Studien wurde nach einem Zusammenhang zwischen Haarfarben und Krebs, vor allem Blasenkrebs, geforscht. Schließlich hat die Europäische Kommission den als „Haarfarbstrategie“ bezeichneten umfangreichen Prozess angestoßen: Die Industrie wurde aufgefordert, alle Farbstoffvorläufer und alle direktziehenden Haarfarbstoffe zu benennen, die mit Studien toxikologisch abgesichert werden mussten. Alle übrigen Farbstoffe wurden selbst ohne Vorliegen von toxikologischen Bedenken verboten. Für jeden einzelnen Farbstoffvorläufer wurden Dossiers beim wissenschaftlichen Gremium der Europäischen Kommission eingereicht und bewertet. Gleiches wurde für die Reaktionsprodukte im Haarfärbeprozess durchgeführt. Nach dem Ende der Bewertungen durch das wissenschaftliche Beratergremium wird die Europäische Kommission eine Positivliste für Haarfarben veröffentlichen.<br /> <br /> Auf der Basis der Haarfarbstrategie und ihrer Ergebnisse hat der Präsident des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) 2009 erklärt: „Ein Krebsrisiko durch Haarfärbemittel besteht für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht.“ Die problematischen Substanzen seien seit vielen Jahren verboten. Forschungsbedarf bestehe aber bei Allergien durch Haarfärbemittel.</p> <h2>Allergierisiko nicht auszuschließen</h2> <p>Auf das Allergierisiko muss auf Haarfarbverpackungen hingewiesen werden, denn die hauptsächlich dafür verantwortlichen Farbstoffvorläufer sind unverzichtbar. Eine Reihe von Maßnahmen mit dem Ziel der Vermeidung des Hautkontakts mit den Farbstoffvorläufern wird Endverbrauchern empfohlen, und Coiffeure werden entsprechend belehrt und geschult.<br /> <br /> Als weiteres Risiko wurden sogenannte Henna-Tattoos erkannt. Denn wenn in die Farbe eines solchen Tattoos para-Phenylendiamin gemischt wird, kann dieser Stoff im Tattoo auf der Haut Sensibilisierungen verursachen, die beim Färben von Haaren zu allergischen Reaktionen führen. Zwar ist para-Phenylendiamin zum Färben der Haut in der EU verboten, doch das gilt nicht oder wird nicht überwacht in exotischen Ländern, in denen Touristen gerne solche Verschönerungen ihrer Haut durchführen lassen.</p></p>
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