
Varikose – nicht nur ein ästhetisches Problem
Bericht:
Mag. Andrea Fallent
Varizen, umgangssprachlich Krampfadern, sind krankhafte Erweiterungen oberflächlicher Venen an den Beinen. Häufig ist eine genetisch bedingte Disposition zur Bindegewebsschwäche der Venenwände. Eine konservative Therapie kann in jedem Stadium in Betracht gezogen werden, wobei sich die unterschiedlichen Wirkprinzipien ergänzen.
Venenerkrankungen treten häufig auf: Rund 20–30% der Erwachsenen sind davon betroffen. Vor allem Veranlagung, aber auch stundenlanges Sitzen oder Stehen und Bewegungsmangel begünstigen die Entwicklung von Varizen, die anfangs kaum oder wenig Beschwerden verursachen.1
Varizen sind allerdings nicht nur ein ästhetisches Problem, daraus können sich, wenn unbehandelt, gefährliche oberflächliche Venenentzündungen oder im schlimmsten Fall offene Geschwüre bilden. Spätestens wenn Beinschwellungen bemerkbar sind, sollte unbedingt ein Venenspezialist aufgesucht werden. Auch eine isolierte Varikose ohne weitere klinische Zeichen erhöht bereits das Risiko für eine kardiovaskuläre Erkrankung. Bekanntermaßen ist auch das Risiko für eine tiefe Beinvenenthrombose bei Patienten mit Varizen signifikant erhöht.1
Weiteres Vorgehen
Basis für die Therapieentscheidung sind die Ergebnisse der klinischen Untersuchung sowie der Duplexsonografie und individuelle Faktoren. Die Indikation zur Therapie einer Varikose wird bei symptomatischen Varizen, Komplikationen in der Vorgeschichte oder Hautveränderungen gestellt. Die Patienten können konservativ und konventionell chirurgisch behandelt werden sowie mit endovenösen thermischen und chemischen Verfahren.
Konservative Behandlung
Invasive Verfahren, Kompressionstherapie und medikamentöse Therapie sind keine konkurrierenden, sondern sich ergänzende Optionen. Eine konservative Behandlung – dazu zählen Kompression, Medikamente und physikalische Therapie – kann der aktuellen Leitlinie zufolge in jedem Stadium der Erkrankung in Betracht gezogen werden.1 Dabei ist zu beachten, dass der Effektivität konservativer Maßnahmen in bestimmten Situationen (z.B. bei alten multimorbiden Patienten) Grenzen gesetzt sind. Keine konservative Maßnahme kann Varizen beseitigen oder deren Entstehung verhindern, jedoch sowohl die Symptome der Erkrankung als auch das Risiko für das Fortschreiten und Komplikationen reduzieren.
Orale Wirkstoffe
Grundsätzlich ist bei einer symptomatischen Varikose die Sanierung anzustreben. Ist diese nicht möglich oder nicht gewünscht oder treten nach Sanierung Restsymptome auf, ist eine medikamentöse Therapie eine gute Option, um die Beschwerden zu lindern – alleine oder in Kombination mit einer Kompressionstherapie. Die Wirksamkeit ist mit guter Evidenz für Medikamente aus rotem Weinlaubextrakt, Rosskastaniensamen-Extrakt und dem synthetischen Flavonoid Oxerutin belegt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die vollständige Wirkung erst nach einer kontinuierlichen Einnahmedauer von 2 bis 4 Wochen auftritt. Die unterschiedlichen konservativen Wirkprinzipien ergänzen sich: Während durch den Kompressionsdruck der venöse Rückfluss von außen unterstützt wird, entfalten pflanzliche Venenmedikamente ihre Wirkung an den Gefäßwänden und verringern deren Permeabilität. Bei der Kombination beider Verfahren scheinen sich die genannten Effekte synergistisch zu verstärken.1
Literatur:
Pannier F et al.: S2k-Leitlinie Diagnostik und Therapie der Varikose; Stand: 03/19. https://register.awmf.org/assets/guidelines/037-018l_S2k_Varikose_Diagnostik-Therapie_2019-07.pdf ; zuletzt aufgerufen am 1. 6. 2023
Das könnte Sie auch interessieren:
ALLGEMEINE+ auf universimed.com
Ab sofort finden Sie alle Inhalte von ALLGEMEINE+ auf unserem Portal universimed.com! Sie müssen nichts weiter tun - die Log-in-Daten bleiben dieselben.
Gendergesundheitsbericht 2024
Im österreichischen Gesundheitssystem ist sexuelle Gesundheit nicht verankert, das Thema wird vorwiegend aus der Risikoperspektive betrachtet. Der Gendergesundheitsbericht 2024 ...
Dislozierte Abgabestellen von Apotheken
In der Ausgabe 06/2023 wurde über eine geplante Änderung des Apothekengesetzes berichtet, mit welcher dislozierte Abgabestellen von Apotheken eingeführt werden sollten. Nicht nur ist in ...