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16. Österreichischer Infektionskongress (ÖIK)

Soll man nur nach schriftlicher Patientenaufklärung impfen?

Wie viel ärztliche Aufklärung ist vor einer Impfung erforderlich? Und muss diese Aufklärung schriftlich erfolgen? Eine schriftliche Aufklärung hat den Vorteil, dass sie im Falle einer Klage auf Schadenersatz leicht zu dokumentieren ist. Andernfalls steht im Gerichtssaal unter Umständen Aussage gegen Aussage. Andererseits besteht die Gefahr, dass umfangreiche Aufklärungsbögen für Patienten und Behandler nicht mehr zu überblicken sind. Keinesfalls dürfen solche Formulare das ärztliche Gespräch ersetzen.

Für den Juristen Univ.-Prof. Dr. Helmut Ofner, LL.M., Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung, Universität Wien, ist eine schriftliche Aufklärung vor einer Impfung empfehlenswert. Diese sei beispielsweise vor chirurgischen Eingriffen Standard. Es bestehe dafür zwar keine gesetzliche Grundlage, es werde jedoch fast immer so gehandhabt. In der Praxis erfolge die Aufklärung sowohl mündlich als auch schriftlich.

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