
Neue Ernährungsstrategie der Schweiz präsentiert
Die Schweiz verfolgt mit der neuen Ernährungsstrategie 2025–2032 ein umfassendes Konzept, das Gesundheit und Nachhaltigkeit fördert. Wichtige Massnahmen umfassen Bildung und die Reduktion von Food Waste.
Bern. Die Schweizer Ernährungsstrategie für die Jahre 2025 bis 2032 wurde nun vom Eidgenössischen Departement des Innern veröffentlicht und legt den Fokus auf Gesundheitsförderung sowie Nachhaltigkeit. Ziel ist es, das Ernährungsbewusstsein in der Bevölkerung zu stärken, ein gesundes Lebensmittelangebot zu fördern und die Forschung in diesem Bereich auszubauen. Die Strategie baut auf den Erfahrungen der vorherigen Strategie (2017–2024) auf und integriert auch die Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten sowie die Klimastrategie der Schweiz 2050. Ein zentrales Anliegen der Strategie ist die Prävention von nichtübertragbaren Krankheiten wie Diabetes, Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die durch eine unausgewogene Ernährung begünstigt werden. In der Schweiz sind rund 2,2 Millionen Menschen betroffen, und die Zahlen steigen weiter. Gleichzeitig belastet unsere Ernährungsweise die Umwelt, insbesondere durch weggeworfene Lebensmittel, den sogenannten Food Waste. Die Schweiz produziert davon jährlich rund 2,8 Millionen Tonnen.
Der neue Plan umfasst vier Handlungsfelder: Bildung und Information, Ernährungsumfeld und Rahmenbedingungen, Koordination und Kooperation sowie Monitoring und Forschung. So sollen Bildungsmassnahmen für Kinder und Erwachsene verstärkt und Informationen leichter zugänglich gemacht werden. Die Verantwortung für die Gestaltung eines gesunden Ernährungsumfelds tragen Politik, Wirtschaft und private Organisationen gleichermassen, heisst es. Darüber hinaus sollen Kooperationen auf nationaler und internationaler Ebene intensiviert sowie die Förderung von Forschung und Monitoring im Ernährungsbereich gefördert werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wird bis Ende 2025 einen detaillierten Aktionsplan zur Umsetzung entwickeln. (red)
Quelle: Bundesrat
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