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Parlament stimmt für Erhöhung der Mindestfranchise

Im Schweizer Parlament haben sich nun beide Häuser für eine Erhöhung der Mindestfranchise ausgesprochen. Die Ratslinke versuchte vergeblich, mit Gegenargumenten zu überzeugen.

Bern. Die Politik möchte die Patient:innen stärker zur Kasse bitten. Nach dem Ständerat hat sich nun auch der Nationalrat für eine Erhöhung der Krankenkassen-Mindestfranchise ausgesprochen. Damit soll die aktuelle Kostensituation in der Grundversicherung besser abgebildet werden. Die grosse Kammer votierte am Montag mit 114 zu 75 und zwei Enthaltungen für eine entsprechende Motion von Diana Gutjahr (SVP/TG). «Damit stärken wir die Eigenverantwortung, die wir auch einverlangen», sagte Gutjahr im Rat. Die Erhöhung der Franchise und der Anpassungsmechanismus sollen laut der Motion moderat ausfallen, damit über mehrere Jahre die gleichen Franchisen gewählt werden können. Die Prämien würden mit einer Franchisen-Erhöhung etwas sinken und eine zukünftige Prämienerhöhung dämpfen, hiess es zur Motion. Kinder-Franchisen sollen dem Anpassungsmechanismus nicht unterliegen, wie Gutjahr im Rat sagte.

Auch der Bundesrat hatte im Vorfeld die Annahme der beiden gleichlautenden Motionen beantragt, Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider zeigt sich aber etwas zurückhaltender: «Wir sind vorsichtig offen bezüglich der Stärkung der Eigenverantwortung der Versicherten», sagte sie. «Wir müssen aber sehr vorsichtig vorgehen, insbesondere bei Menschen, die wegen der Kosten nicht zum Arzt gehen.» Genau mit diesem Argument bekämpfte die Ratslinke die Motion in beiden Räten – unterlag am Ende aber in beiden Kammern. «Wir haben einen sehr hohen Anteil an Selbstkosten», sagte Barbara Gysi (SP/SG) im Nationalrat. Bei einer höheren Franchise würden vulnerable Menschen – etwa chronisch Kranke, Ältere und Ärmere – getroffen. Man wolle diese Menschen nicht zusätzlich belasten.

Laut dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) gäbe es einen hohen Anteil von Menschen, die aufgrund von Geldsorgen eine notwendige Behandlung zu spät oder gar nicht in Anspruch nehmen, was in der Folge zu höheren Kosten und Folgeschäden führen würde. Seit Einführung des Krankenversicherungsgesetzes erhöhte der Bundesrat die ordentliche Franchise zwar mehrmals, das letzte Mal aber vor zwanzig Jahren. Die Mindestfranchise betrug beim Inkrafttreten 150 Franken und wurde 1998 auf 230 Franken erhöht. 2004 fand die bisher letzte Erhöhung auf 300 Franken statt. (red)

Quelle: Parlament

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