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Welche Fristen zu beachten sind Kündigung des kurativen Einzelvertrages

Kündigung des kurativen Einzelvertrages

Der kurative Einzelvertrag eines Kassenvertragsarztes kann auf vielfältige Art und Weise beendet werden: neben Kündigung des Gesamtvertrages auch durch Erreichen des 70.Lebensjahres, durch Verlust der Berechtigung zur ärztlichen Tätigkeit, aber auch durch den Tod des Kassenvertragsarztes.

An dieser Stelle soll im Detail auf die Kündigung des kurativen Einzelvertrages, sei es durch den Vertragsarzt, sei es durch den Sozialversicherungsträger, eingegangen werden.

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