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46. Jahrestagung der ÖGP

Aus juristischer Perspektive: der assistierte Suizid in Österreich

Das Thema rund um den assistierten Suizid weist bereits seit Jahrzehnten hohe ethische, gesellschafts- und rechtspolitische Präsenz auf. Mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 11. Dezember 2021 (G 138/2019) wurde festgestellt, dass sich aus dem Recht auf ein menschenwürdiges Sterben auch das Recht ableitet, dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.

Damit war die Strafbarkeit der Hilfeleistung bei einer Selbsttötung (Wortwendung im § 78 StGB idF BGBl. 60/1974 „oder ihm dazu Hilfe leistet“) verfassungswidrig und wurde vom Verfassungsgerichtshof mit Wirkung 31.12.2021 aufgehoben. Deshalb sah sich der Gesetzgeber veranlasst, die Hilfeleistung bei einer Selbsttötung (mit BGBl. I 242/2021) neu zu regeln. Dabei wurde der Straftatbestand der Mitwirkung an der Selbsttötung (§ 78 StGB, BGBl. 60/1974 idF BGBl. I 242/2021) neu geregelt und ein Sterbeverfügungsgesetz geschaffen.1–4

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