Allergie und Asthma kein Hinderungsgrund
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Berichte über allergische Reaktionen auf die beiden derzeit verfügbaren mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 sorgen zurzeit für Verunsicherung bei Allergikern und Asthmapatienten. Prim. Priv.-Doz. Dr. Fritz Horak vom Arbeitskreis Allergie und Asthma der ÖGP gibt Entwarnung und erläutert, wann und bei wem tatsächlich Risiken bestehen können.
Prinzipiell besteht bei jeder Impfung ein Risiko, allergisch darauf zu reagieren. Das Risiko für eine schwere allergische Reaktion liegt bei den zwei am Markt befindlichen mRNA-Impfstoffen bei 1:100000. Prim. Priv.-Doz. Dr. Fritz Horak, Leiter des Allergiezentrums Wien West: „Das ist zwar etwa zehnmal höher als bei anderen bekannten Impfungen, wie zum Beispiel der Influenzaimpfung, aber noch immer sehr, sehr gering.“
Horak weiter: „Alle schweren allergischen Reaktionen auf die Covid-19-Impfungen sind auch glimpflich ausgegangen. Dabei haben mit jetzigem Stand bereits 60 Millionen Menschen die erste Dosis und weitere rund 6 Millionen auch schon die zweite Dosis erhalten und es wurde über keinen einzigen Todesfall aufgrund einer allergischen Reaktion berichtet.“
Sollen sich Allergiker und Asthmapatienten gegen Covid-19 impfen lassen?
Obwohl Patienten mit Allergien oder Asthma kein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung haben, sei eine Impfung entsprechend der Indikation dennoch auf jeden Fall sinnvoll und empfehlenswert, so Horak. „Die Impfung mit den derzeit verfügbaren Covid-19-Impfstoffen ist insgesamt für den weitaus überwiegenden Teil der Allergiker und Asthmatiker unbedenklich und daher jedenfalls zu empfehlen.“
Patienten mit gut kontrolliertem Asthma, Heuschnupfen (Pollenallergie), Neurodermitis, Urtikaria, aber auch mit Nahrungsmittelallergien, Insektengiftallergien, Kontaktallergien oder Allergien gegen bzw. Unverträglichkeiten von Schmerzmitteln und Antibiotika haben kein erhöhtes Impfrisiko im Vergleich zur gesunden Bevölkerung, betont Horak.
Vorsicht bei Vorereignissen
Hat man allerdings schon einmal eine Anaphylaxie gegen eine Impfung erlebt, ist Vorsicht geboten. Prinzipiell sollte bei allen Ärzten und Impfzentren, die eine Covid-19-Impfung durchführen, eine Notfallausrüstung zur Verfügung stehen, um eine Anaphylaxie behandeln zu können.
Wer schon einmal eine Anaphylaxie gegen eine Impfung erlitten hat oder wenn eine gesicherte Allergie gegen verschiedene Medikamente vorliegt oder eine Mastozytose besteht, muss dies vor der Impfung mit dem Arzt besprochen werden. Horak: „Auch dann kann zumeist geimpft werden. Allerdings wird eine längere Nachbeobachtung empfohlen. Betroffene Personen sollten 15 bis 30 Minuten zur Nachbeobachtung in der Impfordination bleiben. Eventuell wird auch schon eine Vorbehandlung mit Antihistaminika eingeplant werden.“
Bei einer schweren Anaphylaxie auf die erste mRNA-Impfung oder einer bekannten Allergie auf einen der Inhaltsstoffe, insbesondere PEG (Polyethylenglykol) oder Polysorbat, das sich auch in manchen Abführmitteln und Medikamenten findet, sollte nicht mit dem die Allergie auslösenden Impfstoff geimpft werden und gegebenenfalls eine allergologische Abklärung erfolgen.
Pollenallergie: Soll mit Desensibilisierung zugewartet werden?
„Prinzipiell muss keine spezifische Immuntherapie aufgrund der Covid-19-Impfung abgebrochen werden. Bei einer laufenden subkutanen spezifischen Immuntherapie soll zwischen Immuntherapie und Covid-19-Impfung ein Abstand von zumindest einer Woche eingehalten werden, um mögliche Reaktionen der einen oder anderen Therapie zuordnen zu können. Eine sublinguale Immuntherapie kann ohne Unterbrechung weitergeführt werden“, so Horak.
Biologikatherapie bei schwerem Asthma und Covid-19-Impfung
Muss eine Therapie mit Biologika bei schwerem Asthma für eine Covid-Impfung unterbrochen werden? Auch hier gibt Horak Entwarnung: „Nein, die Therapie soll weitergeführt werden. Es gibt keinen Hinweis auf eine negative Beeinflussung oder Erhöhung des Impfrisikos durch den Einsatz von Biologika. Auch hier wird aus pragmatischen Gründen ein Impfabstand von einer Woche empfohlen.“
Quelle:
Presseaussendung der ÖGP vom 2. Februar 2021
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