Neue Massnahmen gegen Medikamentenverschwendung
Der Bundesrat hat vom Parlament den Auftrag erhalten, gegen Medikamentenverschwendung vorzugehen. Medizinalpersonen könnten so in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen Medikamente aus dem Ausland einführen.
Bern. Das Parlament hat dem Bundesrat den Auftrag erteilt, sich der vorherrschenden Medikamentenverschwendung anzunehmen. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider sagte im Rat, zehn bis zwanzig Prozent des Packungsinhalts werden jeweils nicht benutzt. Das entspreche einem sehr grossen Wert. Im Nationalrat hatte Baume-Schneider von 300 bis 600 Millionen Franken gesprochen. Der Vorstoss geht nun zur Umsetzung an die Landesregierung. So soll etwa bei der Festsetzung von Medikamentenpreisen künftig berücksichtigt werden, ob durch die Packungsgrösse die Gefahr einer Verschwendung besteht. Auch Faktoren wie die Dosisstärke oder die Darreichungsform sind nach dem Willen des Parlaments bei der Festsetzung der Arzneimittelpreise zu beachten.
Medizinalpersonen sollen zudem das Recht bekommen, Medikamente aus dem Ausland einzuführen, wenn dort Packungsgrössen, Dosisstärken oder Darreichungsformen zugelassen sind, die besser geeignet und günstiger sind als die in der Schweiz erhältlichen Alternativen. Diese Medikamente müssten von den Versicherern vergütet werden. Der Ständerat nahm am Mittwoch eine entsprechende Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) stillschweigend an. Der Nationalrat hatte den drei Punkten der Motion schon im Mai zugestimmt. Der Bundesrat war für die Annahme der Motion. Ebenfalls am Mittwoch nahm der Ständerat als Zweitrat eine Motion der früheren Aargauer Mitte-Nationalrätin Ruth Humbel zum selben Thema und mit dem Titel «Medikamentenverschwendung stoppen» an. Der Bundesrat muss nun einen Bericht zum genauen Ausmass des Phänomens vorlegen und Massnahmen dagegen vorschlagen. (red)
Quelle: Parlament
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