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Vermeidung von Schadenersatzprozessen in der Schwangerenbetreuung

Seit vielen Jahren gibt es bekannte Klagemuster, die den „mutwillig verhinderten Kaiserschnitt“ als zentralen Vorwurf aufführen. An einem CTG-Streifen, Tage vor der Geburt, manchmal aber auch nur Minuten davor, sei ein Muster zu erkennen, wonach man unverzüglich eine Sectio caesarea hätte indizieren müssen. Bisweilen sind diese Klagen erfolgreich, was mit daran liegt, dass die klinische CTG-Interpretation in der Facharztausbildung und -fortbildung zu wenig vorkommt. Insgesamt werden diese Klagen aber seltener und wir sehen eine Verlagerung der Klagen und Beschwerden weg vom Vorwurf der fehlerhaften Geburtshilfe. Beschwerden bei Patientenanwaltschaften und Klagen bei Gericht betreffen nun immer mehr das Nichterkennen von Problemen in der Frühschwangerschaft sowie Mängel bei der Aufklärung über die pränatale Diagnostik, über das Infektions- und Präeklampsiescreening. Auch die nicht adäquate Beachtung von Komorbiditäten, mit denen die Patientin bereits in die Schwangerschaft ging, findet sich immer häufiger in Beschwerdeschreiben und Klageschriften.

… ist ein Gebiet, in dem manches schiefgehen kann:

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