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Gicht aus rheumatologischer Sicht

Betroffene effektiv behandeln und in hausärztliche Betreuung entlassen

Bei bestimmten Patientinnen und Patienten mit Gicht ist eine rheumatologisch-fachärztliche Betreuung sinnvoll. Eine im August 2024 veröffentlichte S3-Leitlinie zur Gicht macht deutlich, welche Ziele rheumatologische Praxen verfolgen und welche Komorbiditäten sie behandeln sollten.1 Darüber hinaus weist die Leitlinie wichtige Kontraindikationen aus.

Die Rheumatologie sei in Fällen gefragt, in denen die Diagnose Gicht unsicher oder eine Allopurinol-Therapie nicht zufriedenstellend sei oder komplizierende Komorbiditäten bestünden, erklärte die Leitlinienkoordinatorin PD Dr. Anne-Kathrin Tausche, Dresden, bei einer wissenschaftlichen Session anlässlich des DGRh 2024. Auch schwere Erkrankungen mit Tophi und Gelenkdestruktionen und solche mit zeitlich verändertem Erkrankungsverlauf oder fehlender Selbstlimitierung sollten rheumatologisch abgeklärt werden. Eine unklare Diagnose liege beispielsweise vor, wenn nichttypische Gichtmanifestationen oder Mono- oder Oligoarthritis in atypischer Lokalisation, zum Beispiel am Fingergelenk, auftreten. Dann sei entsprechend der Leitlinie eine weiterführende Diagnostik erforderlich.

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