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Impfschäden aus Sicht des Juristen

Juristisch gibt es verschiedene Möglichkeiten einer Entschädigung nach einem Impfschaden.Allerdings gilt hier die Regel: je größer der mögliche Schadenersatz, umso geringer auch die Erfolgsaussichten. Verfahren nach dem Impfschadengesetz bieten zwar den geringsten Schadenersatz, es gibt jedoch weder einen Verschuldensnachweis noch ein Prozessrisiko, erklärte Mag. Michael Prunbauer von der Niederösterreichischen Patientenanwaltschaft.

Impfreaktionen sind harmlose Beschwerden im Rahmen der Immunantwort, Impfnebenwirkungen sind schädliche, unbeabsichtigte Reaktionen auf eine Impfung. Juristisch definiert ist allerdings nur der Begriff des Impfschadens. Hier handelt es sich um eine über eine normale Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung im Sinne einer schweren Körperverletzung bzw. bleibenden Beeinträchtigung“, erläuterte Mag. Michael Prunbauer, Niederösterreichische Patienten- und Pflegeanwaltschaft, St. Pölten. Eine schwere Körperverletzung ist strafrechtlich definiert als eine Gesundheitsbeeinträchtigung, die länger als 24 Tage dauert.

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