Neuerungen: Covid-19 und Österreichischer Impfplan
Bericht:
Dr. Norbert Hasenöhrl
Die Anwendungsempfehlungen für Covid-19-Impfungen wurden stets aktualisiert – derzeit gilt die Version 8.0 von Ende Dezember 2021. Im allgemeinen Impfplan gibt es keine allzu wesentlichen Änderungen. Seit Herbst 2021 ist der Totimpfstoff gegen Herpes zoster endlich verfügbar.
Keypoints
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23% der österreichischen Bevölkerung sind ungeimpft, könnten sich aber impfen lassen.
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Der Proteinimpfstoff von Novavax ist mittlerweile zugelassen - der E-Impfpass mittlerweile implementiert.
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Eine Boosterimpfung kann bereits vier Monate nach der Zweitimpfung erfolgen (NIG-Empfehlung, off-label).
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Eine Viertimpfung wird derzeit nicht allgemein empfohlen - ebenfalls nicht allgemein empfohlen sind Titerkontrollen, v.a. nicht bei immunkompetenten Personen.
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Der Österreichische Impfplan 2022 enthält keine großen Änderungen gegenüber der Vorversion - neu ist die nun verfügbare Totimpfung gegen Herpes zoster.
Mein Thema ist zweigeteilt; einerseits geht es um die Anwendungsempfehlungen zu den Covid-19-Impfungen, andererseits aber auch um die wichtigsten Neuerungen im Österreichischen Impfplan 2022“, erläuterte Priv.-Doz. Mag. Dr. Maria Paulke-Korinek, Leiterin der Abteilung Impfwesen im Gesundheitsministerium, Wien.
Anwendungsempfehlungen zu Covid-19-Impfungen
Mit Stichtag 20.Jänner 2022 wurden in Österreich 17271613 Impfdosen gegen Covid-19 verabreicht. Damit sind 72% der Bevölkerung geschützt. Dies umfasst allerdings auch zweifach Geimpfte. Eine Booster-Impfung haben zum selben Stichtag in Österreich nur 4203335 Personen erhalten, also weniger als die Hälfte der Bevölkerung.
„Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit bei allen Kollegen, die dazu beigetragen haben, herzlich bedanken“, so Paulke-Korinek. Von den verbleibenden 28%, die nicht geimpft sind, können 5% aufgrund des Alters (0–4 Jahre) oder aus medizinischen Gründen aktuell keine Impfung erhalten. Es bleiben dann aber immer noch 23% – das sind mehr als zwei Millionen Menschen – übrig, die sich gegen Covid-19 impfen lassen könnten, dies aber bisher nicht getan haben.
Eine Neuerung auf dem Sektor der Covid-19-Impfungen ist die Zulassung von Nuvaxovid® der Firma Novavax für Personen ab 18 Jahren. Es handelt sich dabei um einen Proteinimpfstoff, der das Spike-Protein von SARS-CoV-2 enthält und in Studien mit insgesamt 45000 Teilnehmern erprobt wurde. Verabreicht werden zwei Impfdosen im Abstand von drei Wochen (16–45 Tage sind möglich). „Wir wollen diese Impfung, sobald sie erhältlich ist, einerseits für Erstimpfungen – besonders auch bei Menschen, die Bedenken gegen mRNA-Impfstoffe haben, sich aber grundsätzlich impfen lassen wollen – und andererseits bei Personen mit Kontraindikationen gegen die zuvor zugelassenen Impfstoffe verwenden“, stellte die Expertin klar.
Was die Booster-Impfung (zumeist die 3. Impfung) angeht, so kann sie laut Nationalem Impfgremium (NIG) (Version 8.0 der NIG-Empfehlungen vom 23.12.2021) an Personen ab 18 Jahren ab vier Monate nach der Zweitimpfung verabreicht werden – wenn auch off-label (und dies ungeachtet der Art der Vorimpfung). Bei 12- bis 17-Jährigen soll dieses Intervall sechs Monate betragen (auch das ist allerdings off-label). Wegen der Verbreitung der Omikron-Variante kann bei 12- bis 17-Jährigen das Intervall zur Drittimpfung – nach ärztlicher Individualentscheidung und Patientenwunsch – auch auf vier Monate verkürzt werden. Für Kinder unter zwölf Jahren gibt es zurzeit keine Empfehlungen für eine dritte Impfung. „Nachdem wir diese Gruppe aber erst seit Ende November 2021 impfen, ist dies eigentlich auch noch kein Thema“, ergänzte Paulke-Korinek.
Weitere Empfehlungen
Vierte Impfung?
Was eine vierte Impfung angeht, so ist eine solche derzeit aus Mangel an wissenschaftlichen Daten nicht allgemein empfohlen. In Hochrisiko- und systemkritischen Bereichen kann sie jedoch ab sechs Monaten nach der Drittimpfung angeboten werden. Für andere Personen sollte eine vierte Impfung nur nach individueller ärztlicher Entscheidung und auf Wunsch der zu impfenden Personen erfolgen. Auch eine solche Impfung wäre derzeit off-label. „Es gibt noch keine Evidenz, dass eine vierte Impfung Infektionen vermeiden hilft, man geht jedoch davon aus, dass sie geeignet ist, schwere Verläufe zu vermeiden“, kommentierte die Impfexpertin.
Impfen von Kindern und Titerkontrollen
Kinder zwischen fünf und elf Jahren können mit Comirnaty® in einer reduzierten Dosis von 10µg geimpft werden. Notwendig sind zwei Impfungen im Abstand von 21 (19–42) Tagen. Falls die Kinderformulierungnicht zur Verfügung steht, kann auch mit einem Drittel einer Erwachsenendosis (off-label) geimpft werden. Impfreaktionen klingen in der Regel nach wenigen Tagen ab; es kann bei Kindern vermehrt zu Lokalreaktionen kommen.
„Ein besonderes Anliegen ist es mir, darauf hinzuweisen, dass Titerkontrollen nach der Impfung von immunkompetenten Personen nicht sinnvoll sind, da nach wie vor kein Schutzkorrelat etabliert ist. Eine Titerbestimmung ist nur bei Personen mit Immunsuppression als Hilfestellung sinnvoll“, warnte Paulke-Korinek.
Kombination mit anderen Impfungen und Impfintervalle
Die gleichzeitige Verabreichung von Covid-19-Impfstoffen mit anderen Lebend- oder Totimpfstoffen (einschließlich Influenza) ist möglich und sinnvoll. „Zur Differenzierung von Impfreaktionen kann natürlich ein Intervall von ein oder zwei Wochen zwischen Covid-19-Impfung und anderen Vakzinierungen eingehalten werden“, räumte die Expertin ein.
Für ein Überschreiten der empfohlenen Impfintervalle gilt: Wenn zwischen erster und zweiter Impfung sechs Monate überschritten wurden, ist die Zweitimpfung als neue Erstimpfung anzusehen. Zwischen zweiter und dritter Impfung ist das nicht der Fall, die dritte Impfung sollte dann jedoch so bald wie möglich verabreicht werden.
Impfung in Kombination mit Genesung
Wenn eine PCR-bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 abgelaufen ist, so kann diese einer Erstimpfung gleichgesetzt werden, d.h., es kann innerhalb von sechs Monaten eine Impfung erfolgen, die dann einer zweiten Impfung entspricht. Dies kann ab circa vier Wochen nach Genesung bzw. negativem PCR-Test erfolgen. Liegt die Infektion allerdings länger als sechs Monate zurück, soll wie bei ungeimpften Personen vorgegangen werden.Es wird dann eine neue Impfserie begonnen.
Wenn innerhalb von 20 Tagen nach Impfung gegen Covid-19 ein positiver PCR-Test auftritt, so wird dieser nicht als eigenständiges immunologisches Ereignis gewertet; dies ist erst ab dem 21. Tag der Fall.
„Die jeweils neueste Version dieser Informationen ist stets auf der Website des Gesundheitsministeriums zu finden“, fuhr Paulke-Korinek fort.
Neuerungen im Österreichischen Impfplan
„Der Österreichische Impfplan 2022 enthält keine großen Veränderungen gegenüber der Vorversion“, berichtete die Expertin. Die Covid-19-Impfung wurde in die Tabelle der empfohlenen Impfungen hinzugefügt.1
Die HPV-Impfung ist bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr kostenfrei. Nachholimpfungen können jedoch an öffentlichen Impfstellen zum Selbstkostenpreis nun bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bezogen werden. Zu beachten ist, dass ab dem vollendeten 15. Lebensjahr ein Dreidosenschema Anwendung findet.
Praxistipp
Der Österreichische Impfplan 2022 ist als PDF-Datei unter der Website des Bundesministeriums für Soziales abrufbar.1
Laut der Website influenza.at gibt es per 13.Februar 2022 nur in Wien und Oberösterreich wiederholte Fälle von Grippeinfektionen. In den anderen Bundesländern werden vereinzelte Fälle gemeldet, das Burgenland ist noch frei von Influenzaaktivität. Eine Grippewelle gibt es derzeit (per 13.2.2022) noch nirgends in Österreich. Die Influenzaimpfung wird allgemein empfohlen, besonders für Säuglinge und Kinder, Personen mit hohem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und für schwangere Frauen sowie auch für Personen mit hohem Ansteckungsrisiko aufgrund von Lebensumständen und/oder Beruf. Bei Erstimpfung von Kindern bis zum vollendeten achten (Lebendvakzine) bzw. neunten Lebensjahr (tetravalenter Totimpfstoff) sollten zwei Dosen im Abstand von mindestens vier Wochen verabreicht werden. In den Folgejahren ist eine Dosis pro Saison ausreichend. Wenn bei der Erstimpfung bis zum vollendeten achten oder neunten Lebensjahr nur eine Impfung erfolgt ist, sollten in der Folgesaison zwei Impfungen verabreicht werden. Nicht empfohlen wird die Gabe einer Lebendimpfung vier Wochen nach einer inaktivierten Impfung. „Wenn die inaktivierte Impfung angeht, würde sie sonst die danach verabreichten Lebendviren abtöten und somit die Impfung wirkungslos machen“, erklärte Paulke-Korinek.
„Im kostenlosen Kinderimpfprogramm gibt es bezüglich der verwendeten Impfstoffe für 2022 keine Änderungen.“
Neu ist die seit Herbst 2021 verfügbare Totimpfung (Shingrix®) gegen Herpes zoster. Sie wird ab dem 50. Lebensjahr empfohlen, kann bei Indikation aber auch schon ab dem 18. Lebensjahr verabreicht werden. Es werden zwei Dosen im Abstand von zwei (bis maximal sechs) Monaten verimpft. Zu einer abgelaufenen Zoster-Episode sollte ein Abstand von sechs Monaten – zu einer Impfung mit dem Lebendimpfstoff Zostavax® ein Abstand von einem Jahr – eingehalten werden.
Der E-Impfpass ist inzwischen eingeführt, was durch die Pandemie wohl beschleunigt wurde. Mit Stand Dezember 2021 ist es gesetzlich verpflichtend, alle Impfungen gegen Covid-19 und Influenza im E-Impfpass zu dokumentieren. Die Speicherung aller anderen Impfungen ist zulässig und sinnvoll.
Eine neue Broschüre des Gesundheitsministeriums befasst sich mit dem Thema „Impfen und Allergien“.
Quelle:
„Anwendungsempfehlungen zu COVID-Impfstoffen und Neuerungen des Impfplans 2022“, Vortrag von Priv.-Doz. Mag. Dr. Maria Paulke-Korinek, Gesundheitsministerium, Wien,im Rahmen des (hybriden) Österreichischen Impftags am 22. Jänner2022
Literatur:
1 Fischer K et al.: Impfplan Österreich 2022. Jänner 2022. https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:8c4339b7-b574-4f0d-a4c5-2d61d425cc16/Impfplan_%C3%96sterreich_ 2022.pdf ; zuletzt aufgerufen am 23. 2. 2022
Weitere Literatur:
bei der Vortragenden
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