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Stalking und Gewalt
Jatros
Autor:
Univ.-Prof. Dr. Thomas Stompe
Klinische Abteilung für Sozialpsychiatrie, Wien,<br>und Justizanstalt Göllersdorf<br>E-Mail: thomas.stompe@meduniwien.ac.at
30
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06.09.2018
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<p class="article-intro">Stalking ist ein weitverbreitetes Verhalten: 10–25 % aller Erwachsenen sind ein oder mehrere Male in ihrem Leben mit unerwünschter, Angst machender Verfolgung konfrontiert. In etwa 8 % der Fälle kommt es zu körperlichen Übergriffen durch den Täter. Untersuchungen zeigen, dass es sich bei den Opfern zumeist um ehemalige Intimpartner handelt. Alarmzeichen sind Mord- und Suiziddrohungen, aber auch das Vorliegen einer antisozialen, psychopathischen Persönlichkeitsstörung oder von Substanzmissbrauch beim Täter. Mit dem „Stalking Risk Profile“ liegt inzwischen auch auf Deutsch ein valides und reliables Untersuchungsinstrument vor, mit dem Gewalttaten rechtzeitig prognostiziert und damit auch in vielen Fällen verhindert werden können.</p>
<hr />
<p class="article-content"><p>Das Wort „Stalking“ kommt ursprünglich aus der Jägersprache und bedeutet „auf die Pirsch gehen“. In der forensischen Psychiatrie versteht man unter Stalking wiederholte und andauernde Versuche des Stalkers, auf unterschiedlichste Art und Weise Kontakt zu seinem Opfer aufzunehmen, obwohl dieses einen solchen Kontakt unter keinen Umständen wünscht. Durch diese Verhaltensweisen fühlt sich das Opfer in erhebliche Angst versetzt. Bis weit in die 1990er-Jahre galt Stalking als „Kavaliersdelikt“, als Ausdruck von Leidenschaft und hartnäckigem Werbeverhalten. Ein Umdenken und erste Ansätze zu einem Problembewusstsein in einer breiteren Öffentlichkeit entstand, als immer häufiger Klagen von prominenten Künstlern wie Madonna oder Jodie Foster über hartnäckige und oft aggressive Fans medial verbreitet wurden. Ein dramatischer Höhepunkt war die Ermordung John Lennons, der bereits Monate vor seinem Tod von seinem späteren Mörder gestalkt wurde. Erst in den 1990er-Jahren erkannte man, dass Stalking keineswegs nur die Schattenseite der Berühmtheit Einzelner ist, sondern dass es sich um ein Phänomen handelt, das in allen Gesellschaftsschichten durchaus häufig anzutreffen ist. Mit einiger Verzögerung fand Stalking schließlich Eingang in die Strafgesetz­bücher.<br />In Österreich ist das „Anti-Stalking-Gesetz“ mit 1. Juli 2006 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber sieht zwei Möglichkeiten zum Schutz eines Opfers vor:<br />I. strafrechtlicher Schutz vor beharrlicher Verfolgung und Beeinträchtigung der Lebensführung (§ 107a Abs. 1 StGB):</p> <ol> <li>Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.</li> <li>Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt<ol type="a"> <li>ihre räumliche Nähe aufsucht,</li> <li>im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen</li> <li>Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,</li> <li>unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt oder</li> <li>unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen.</li> </ol></li> <li>In den Fällen des Abs. 2 Z 2 ist der Täter nur auf Antrag der beharrlich verfolgten Person zu verfolgen.</li> </ol> <p>II. zivilrechtlicher Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre (§ 382g Abs. 1 EO)durch eine einstweilige Verfügung, mit der dem Stalker die Kontaktaufnahme jeglicher Art, der Aufenthalt an bestimmten Orten und andere häufig gesetzte Stalking-Handlungen untersagt werden können.</p> <h2>Häufigkeit und Formen des Stalkings</h2> <p>Prävalenzstudien zur Häufigkeit von Stalking sind nur bedingt vergleichbar, da bisher keine einheitliche Definition dafür existiert, ab welcher Frequenz und Intensität des beschriebenen Verhaltensmusters man von Stalking spricht. Zusätzlich wurde nicht in allen Studien gefordert, dass das Opfer durch die Handlungen in Angst versetzt werden muss. Tabelle 1 zeigt aber, dass Stalking, unabhängig von der Weite der Definition, ein sehr verbreitetes Verhalten ist.</p> <p><img src="/custom/img/files/files_datafiles_data_Zeitungen_2018_Jatros_Neuro_1804_Weblinks_s40_1.jpg" alt="" width="1419" height="1396" /><br />Frauen werden wesentlich häufiger als Männer Opfer von Stalking. Die Täter sind nicht immer, aber in den meisten Fällen Männer. Dressing et al. (2005) zeigten darüber hinaus, dass sogar bei männlichen Opfern der Stalker in nahezu der Hälfte der Fälle ebenfalls ein Mann ist. Stalking erfolgt in 50–75 % der Fälle nach Beendigung einer Beziehung durch den zurückgewiesenen Partner, der auf diese Weise die Wiederaufnahme der Beziehung erreichen möchte, Wiedergutmachung erlangen will oder sich rächen möchte. Der Rest der Fälle teilt sich auf übernachhaltige Beziehungssuche oder auf Rachebedürfnisse nach Schwierigkeiten in professionellen Beziehungen (Arzt – Patient, Anwalt – Klient usw.) auf. In der Mehrzahl der Fälle stellt die übernachhaltige Verfolgung eine inakzeptable Übertreibung oder Eskalation von Handlungen dar, die im Normalfall darauf abzielen, dass Menschen miteinander soziale Beziehungen aufnehmen, weiterentwickeln, aufrechterhalten, neu beleben möchten oder zu retten versuchen. Telefonterror ist mit 75 % die am häufigsten angewandte Methode (Dressing et al. 2005). Aber auch mit Nachrichten hinterlassen oder Geschenken versucht der Stalker, Kontakt mit seinem Opfer aufzunehmen. Oft verfestigt sich das Verhalten zu einer ständigen Verfolgung, durch die Frustration der Abweisung kommt es in der Folge zu Verleumdungen, Beschimpfungen oder Drohungen.</p> <h2>Typologien des Stalkings</h2> <p>Mullen et al. stellten 1999 eine multi­axiale Typisierung des Stalkings vor, die seither in der forensischen Psychiatrie regelhaft verwendet wird. Es werden mit dem „zurückgewiesenen Stalker“, dem „Liebe suchenden Stalker“, dem „inkompetenten Stalker“, dem „Rache suchenden Stalker“ und dem nach „sexueller Beute lüsternen Stalker“ fünf Gruppen unterschieden.</p> <p><strong>Der „zurückgewiesene Stalker“</strong><br />Das Opfer ist in den allermeisten Fällen der frühere Intimpartner. Das auslösende Motiv ist das Bedürfnis nach Versöhnung oder Rache oder eine Mischung beider Motive. Das Stalking soll dabei den Verlust der vertrauten Beziehung kompensieren und den Anschein von Nähe wecken, damit beim Stalker der Eindruck einer aufrechten Beziehung entsteht.</p> <p><strong>Der „Rache suchende Stalker“</strong><br />Der Täter fühlt sich ungerecht behandelt und gedemütigt. Das Opfer ist für gewöhnlich eine Person, die durch ihr Handeln oder ihre Zugehörigkeit zu einer Gruppe die Feindseligkeit des Stalkers auf sich gezogen hat. Das zentrale Motiv ist das Verlangen nach Rache. Aufrechterhalten wird das Verhalten durch das befriedigende Gefühl von Macht und Kontrolle über das Opfer.</p> <p><strong>Der „Liebe suchende Stalker“</strong><br />Vor dem Hintergrund von Einsamkeit ersetzt die fiktive oder wahnhaft angenommene Beziehung eine echte Beziehung in der Realität. Opfer sind für gewöhnlich fremde Menschen (Personen des öffentlichen Lebens oder Gelegenheitskontakte) oder Bekannte (professionelle Kontakte, Zufallsbekannte, Arbeitskollegen, Nachbarn). Aufrechterhalten wird das Verhalten durch das intensive Gefühl verliebt zu sein, wobei das tatsächliche Verhalten des Opfers nur eine untergeordnete Rolle spielt.</p> <p><strong>Der „inkompetente Stalker“</strong><br />Ähnlich wie beim „Liebe suchenden Stalker“ entsteht auch hier das Stalking auf dem Boden von Einsamkeit oder Begierde. Die Opfer sind für gewöhnlich Fremde oder Bekannte. Die ursprüngliche Motivation ist die Etablierung einer Freundschaft oder einer sexuellen Beziehung. Die Annäherungsversuche sind häufig plump, aber beharrlich. Der Täter ist zumeist nicht in der Lage zu verstehen, dass sein Verhalten beim Opfer Desinteresse oder Leid hervorruft.</p> <p><strong>Der „beutelüsterne Stalker“</strong><br />Das auslösende Motiv der Verfolgung sind die Beschaffung von Informationen und Vorbereitungen eines sexuellen Übergriffs. Das Opfer ist für gewöhnlich eine fremde Frau oder ein Kind, die in die sexuellen Fantasien des Stalkers einbezogen werden. Aufrechterhalten wird das Machtgefühl durch das Wissen um das zukünftige Schicksal des ahnungslosen und hilflosen Opfers.<br />Eine weitere Stalker-Typologie wurde von Boon und Sheridan (2001) entwickelt, die den Fokus auf die Motivation des Stalkings legten und mit Ex-Partner-Stalking, Stalking aus Liebe, wahnhaft motiviertem Stalking und sadistisch motiviertem Stalking vier Formen unterschieden. Ein wichtiger deutschsprachiger Beitrag ist die Mehrebenen-Typologie von der Mannheimer Forschungsgruppe um Harald Dressing (Tab. 2).</p> <p><img src="/custom/img/files/files_datafiles_data_Zeitungen_2018_Jatros_Neuro_1804_Weblinks_s40_2.jpg" alt="" /></p> <h2>Stalking und Gewalttätigkeit</h2> <p>Bis weit hinein in die 1990er-Jahre wurde Stalking bagatellisiert. In den letzten 20 Jahren änderte sich die öffentliche Wahrnehmung: Medial wird nun häufig eine enge Verbindung zwischen Stalking und tödlichen Gewalthandlungen herausgestrichen. Tatsächlich werden die meisten Stalker nie gewalttätig, die allermeisten Gewaltdelikte ereignen sich völlig unabhängig von Stalkingsituationen.<br />McEvan et al. (2009) etwa zeigten, dass 18,5 % der von ihnen untersuchten Täter körperlich gewalttätig gegenüber dem Opfer geworden sind (Abb. 1). Dabei handelt es sich in den allermeisten Fällen jedoch um körperliche Übergriffe, die ohne Verletzungen vonstatten gingen. Zwei Typen von Stalkern, der „zurückgewiesene Typus“ und der „sexuelle Beute suchende Typus“, waren hier allerdings deutlich häufiger vertreten als der „Rache suchende“, der „Liebe suchende“ und der „inkompetente Typus“ (Abb. 2). Im Allgemeinen kommt es aber im Rahmen von stalkingassoziierter Gewalt nur in Ausnahmefällen zu lebensgefährlichen Verletzungen oder zum Tod des Opfers (James & Farnham 2003). Auf der anderen Seite zeigen Studienergebnisse, dass die als Hochrisikofälle identifizierten Personen in 80 % auch tatsächlich Gewalttaten begehen (Ogloff & Davis 2005). Umso wichtiger ist es daher, potenzielle Gewalttäter unter den Stalkern rechtzeitig zu identifizieren und damit Opfer adäquat zu schützen. Eine Metaanalyse über potenzielle Risikofaktoren für Gewalttätigkeit unter Einschluss von 25 Studien mit insgesamt 5114 Stalkern fand folgende Prädiktoren: frühere Intimpartner, Drohungen im Vorfeld, psychotische Erkrankung des Täters, Persönlichkeitsstörung, Substanzmissbrauch, eine kriminelle oder gewalttätige Vorgeschichte und männliches Geschlecht des Täters (Churcher und Nesca 2013). Um der gutachterlichen Praxis die Erkenntnisse der Risikoforschung zugänglich und umsetzbar zu machen, wurde von der australischen Arbeitsgruppe um Mullen mit dem „Stalking Risk Profile“ (MacKenzie et al. 2015) ein Instrument zur validen und reliablen Erfassung forensisch wichtiger Aspekte von Stalking herausgegeben.</p> <p><img src="/custom/img/files/files_datafiles_data_Zeitungen_2018_Jatros_Neuro_1804_Weblinks_s40_3.jpg" alt="" width="1417" height="2045" /></p> <h2>Das „Stalking Risk Profile“ (SRP)</h2> <p>Das Instrument erfasst vier Domänen der Risikobewertung:</p> <ol> <li>Gewalt gegenüber dem primären Opfer oder gegenüber Dritten.</li> <li>Fortbestehen von ungewollten Kontaktaufnahmen (schriftlich und/oder persönlich) über einen ausgedehnten Zeitraum hinweg.</li> <li>Wiederauftreten einer ausgeprägten Stalkingepisode, welche dasselbe oder aber ein anderes Opfer zum Ziel hat.</li> <li>Psychosoziale Schäden aufseiten des Opfers und/oder des Stalkers.</li> </ol> <p>Der Thematik des vorliegenden Beitrags entsprechend wird im Folgenden ausschließlich auf die erste Domäne eingegangen. Im ersten Schritt wird der Typus des Stalkers entlang eines Entscheidungsbaums ermittelt (Abb. 3). Im Anschluss daran wird standardisiert ein Risikoprofil erhoben. Die im Manual des SRP angeführten Risikofaktoren sind drei verschiedenen Gruppen zugeordnet (Tab. 3):</p> <ul> <li>„Red flag“-Risikofaktoren</li> <li>Allgemeine Risikofaktoren</li> <li>Spezifische Risikofaktoren des Stalkingtypus</li> </ul> <p> </p> <p><img src="/custom/img/files/files_datafiles_data_Zeitungen_2018_Jatros_Neuro_1804_Weblinks_s40_5.jpg" alt="" width="1419" height="1557" /></p> <p> </p> <p><img src="/custom/img/files/files_datafiles_data_Zeitungen_2018_Jatros_Neuro_1804_Weblinks_s40_4.jpg" alt="" width="2150" height="1254" /></p> <p> </p> <p>Eine besondere Bedeutung haben die „Red flag“-Risikofaktoren. Liegen einer oder mehrere davon gesichert vor, ist das Risiko für bevorstehende oder schwerwiegende Gewalttaten unabhängig vom Stalkertypus extrem hoch. Diese Faktoren haben daher besonderes Gewicht in der Risikobewertung. Bei Vorliegen muss der Untersucher eine kurze Beschreibung zur Erläuterung der Hintergründe notieren. Zu den „Red flag“-Risikofaktoren zählen:</p> <p><strong>a. Suizidgedanken</strong><br />Der Stalker hat Suizidgedanken, kann diesbezüglich Pläne haben, diese aber eventuell nicht sofort artikulieren. Auf Nachfrage gibt er möglicherweise zu, dass er plant, sich in der Anwesenheit des Opfers zu suizidieren, oder dass er diesem eine Nachricht hinterlassen möchte, um den Grad seiner Entschlossenheit zu demonstrieren.</p> <p><strong>b. Tötungsgedanken</strong><br />Gefragt wird, ob der Stalker daran gedacht hat, das Opfer (oder andere) zu töten, ob er sich dabei ausführlichen Tötungsfantasien hingegeben hat, ob er Nachforschungen zur Durchführung der Tat gestellt hat und ob er vorbereitende Schritte unternommen hat, um die Pläne umzusetzen. Sofern Tötungsfantasien vorhanden sind, muss ein Krisenplan erstellt werden, um festzulegen, zu welchem Zeitpunkt die Strafverfolgungsbehörde über das potenzielle Gewaltrisiko zu informieren ist.</p> <p><strong>c. „Alles-oder-nichts-Denken“</strong><br />Der Stalker deutet an, dass er sich nicht mehr an legale oder moralische Auflagen gebunden fühlt. Er hat die Hoffnung aufgegeben, sein Ziel mittels akzeptierter Methoden zu erreichen, da sich seine Bemühungen als aussichtslos herausgestellt haben. Er ist verärgert über das für ihn unbefriedigende Ergebnis und glaubt, das erwünschte Resultat nun endgültig herbeiführen zu müssen. Möglicherweise werden Gedanken geäußert wie: „Wenn ich sie nicht haben kann, dann soll sie auch kein anderer haben“ oder „Ich bin am Ende meiner Kräfte“. Der Stalker sieht keinen Ausweg mehr und sorgt sich weder um sein eigenes Schicksal noch über mögliche Konsequenzen seines Handelns.</p> <p><strong>d. Psychotische Symptome mit hohem Risiko</strong><br />Einzelne psychotische Erlebnisse, in denen das Leben des Betroffenen oder ihm nahestehender Personen bedroht erscheint, sind mit einem erhöhten Gewaltrisiko assoziiert. Dazu gehören der Eifersuchtswahn und die sogenannten „Threat-Control-Override“(TCO)-Symptome (Stompe et al. 2004), wie wahnhafte vitale Bedrohung (Threat), Gedankeneingebungen, Gedankenentzug und Willensbeeinflussungserlebnisse (Control-Override), akustische imperative Halluzinationen sowie wahnhafte Personenverkennungen.</p> <p><strong>e. Psychopathie</strong><br />Die Ausgangsbasis für das aktuelle Konzept der Psychopathy in der forensischen Psychiatrie der Gegenwart war Hervey Cleckleys 1941 erschienene Monografie „The Mask of Sanity“ (1976). Aus den Kategorien Cleckleys und eigenen umfangreichen Forschungsarbeiten mit Gefängnisinsassen entwickelte Robert Hare (1980) die Psychopathy-Checklist (PCL). Die revidierte Fassung (PCL-R) (Hare 1991) ist ein Fremdbeurteilungsinstrument mit 20 Items (Tab. 4).</p> <p><img src="/custom/img/files/files_datafiles_data_Zeitungen_2018_Jatros_Neuro_1804_Weblinks_s40_6.jpg" alt="" width="1419" height="1735" /><br />Gewertet wird die Lebenszeitpräsenz jedes Items auf einer 3-Punkte-Skala (0 = nicht vorhanden, 1 = möglicherweise oder teilweise vorhanden, 2 = sicher vorhanden). Von Psychopathie als besonderer Form der antisozialen Persönlichkeitsstörung spricht man in Europa ab einem Score von 25 Punkten, in den USA und in Kanada ab 30 Punkten in der PCL-R. Psychopathy gilt als einer der aussagekräftigsten Prädiktoren für Gewalttaten (Hare und McPherson 1984, Leistico et al. 2008). Die interpersonelle Gewalt psychopathischer Persönlichkeiten ist Ausdruck einer gestörten Impulskontrolle, kann aber auch instrumentell eingesetzt werden.<br />Im Vergleich zu den „Red flag“-Risikofaktoren haben die allgemeinen und speziellen Risikofaktoren eine untergeordnete Bedeutung für das Risikomanagement, können aber durchaus handlungsleitend für die Tätertherapie und damit auch für die Prävention sein.</p></p>
<p class="article-footer">
<a class="literatur" data-toggle="collapse" href="#collapseLiteratur" aria-expanded="false" aria-controls="collapseLiteratur" >Literatur</a>
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<p>beim Verfasser</p>
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