© Getty Images/iStockphoto

Biosimilars helfen sparen

<p class="article-intro">Biologika sind ein Segen in der Rheumatologie. Doch die Medikamente sind enorm teuer und belasten das Gesundheitssystem. Dabei gibt es seit Jahren preiswerte Nachahmerprodukte, die Biosimilars. Rheumatologen zögern jedoch und verschreiben Original-Biologika viel häufiger als Biosimilars. Das verursacht unnötige Kosten in Millionenhöhe.</p> <hr /> <p class="article-content"><p>Biologika haben den Krankheitsverlauf von Patienten mit rheumatologischen Erkrankungen enorm verbessert. In vielen F&auml;llen l&auml;sst sich die Erkrankung damit beherrschen und ein Fortschreiten um Jahre hinausz&ouml;gern. Doch Rheumatologen verschreiben noch zu selten Biosimilars. &laquo;Vor allem bei der Neueinstellung&raquo;, sagt Prof. Dr. med. Diego Kyburz, Chefarzt Rheumatologie am Universit&auml;tsspital Basel und Pr&auml;sident der Schweizerischen Gesellschaft f&uuml;r Rheumatologie. &laquo;Dabei gibt es inzwischen gen&uuml;gend Studien, die gezeigt haben, dass sowohl eine Neueinstellung als auch ein Wechsel bei gleicher Wirksamkeit und Sicherheit m&ouml;glich sind.&raquo;<br /> Mit biologisch hergestellten Medikamenten, die gegen rheumatische Krankheiten eingesetzt werden, machten Pharmafirmen im Jahr 2018 einen Umsatz von 571 Millionen Franken &ndash; Biosimilars nahmen dabei nur einen Anteil von 2,7 % ein. &laquo;Als die ersten Biosimilars auf den Markt kamen, haben viele Kollegen wegen des Begriffs gedacht, die seien ja nur &auml;hnlich und deshalb nicht austauschbar&raquo;, sagt Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen &Auml;rzteschaft (Akd&Auml;). &laquo;Die Pharmalobby der Originalhersteller benutzte regelm&auml;ssig den Slogan &lsaquo;&auml;hnlich, aber nicht gleich&rsaquo;, um &Auml;rzte von der Verordnung von Biosimilars abzuhalten.&raquo; Diese Schlagzeile griffen viele Journalisten auf, sogar Fachjournalisten. Offenbar hatte sich kaum jemand damals die M&uuml;he gemacht zu verstehen, was Biosimilars genau sind. Kein Wunder, dass &Auml;rzte z&ouml;gern, abgesehen davon mangelt es im Alltag oft an Zeit, sich &uuml;ber Biosimilars genau zu informieren. Doch niemand muss sich in komplizierte Fachliteratur vertiefen: Das Kapitel &uuml;ber Biologika und Biosimilars im allj&auml;hrlich erscheinenden Arzneiverordnungs-Report in Deutschland ist auch f&uuml;r Schweizer &Auml;rzte eine gute Grundlage f&uuml;r unabh&auml;ngige Informationen &uuml;ber die Pr&auml;parate und die einschl&auml;gigen Studien.<sup>1</sup></p> <p><img src="/custom/img/files/files_datafiles_data_Zeitungen_2020_Leading Opinions_Ortho_2001_Weblinks_lo_ortho_2001_s30_tab1_witte.jpg" alt="" width="550" height="584" /></p> <h2>Es fehlen die Anreize</h2> <p>F&uuml;nfmal h&auml;ufiger verschreiben Rheumatologen hierzulande ein Original-Biologikum als ein Biosimilar, hat Andreas Schiesser, Tarifexperte beim Krankenversicherungsverband curafutura, ausgerechnet. In Deutschland sind es gar siebenmal so viel. &laquo;Das verursacht v&ouml;llig unn&ouml;tig Kosten &raquo;, sagt Schiesser. Bis zu 40 Millionen Franken, so ergaben Schiessers Berechnungen, k&ouml;nnte die Schweiz pro Jahr sparen, wenn &Auml;rzte &ouml;fter Biosimilars verschreiben w&uuml;rden. Sparen tut not: Seit Jahren verzeichnen die Kassen stetig steigende Ausgaben f&uuml;r gentechnisch hergestellte Medikamente in der Rheumatologie. Waren es 2013 nach Berechnungen von curafutura &laquo;nur&raquo; 386 Millionen pro Jahr, sind es heute 571 Millionen.<br /> &laquo;Hierzulande fehlen die Anreize, Biosimilars zu verschreiben&raquo;, sagt Martina Weiss, Leiterin Vertr&auml;ge und Verg&uuml;tung Arzneimittel und Medizinprodukte bei der Helsana-Krankenversicherung. &laquo;Die Originalpr&auml;parate sind immer noch marktf&uuml;hrend, und die &Auml;rzte setzen Biosimilars nur z&ouml;gerlich ein. Wir hinken anderen europ&auml;ischen L&auml;ndern klar hinterher.&raquo; Warum &Auml;rzte so z&ouml;gern, habe verschiedene Gr&uuml;nde. Zum einen wolle der Arzt seine therapeutische Freiheit behalten. Zum anderen g&auml;be es keine verbindlichen Vorgaben f&uuml;r die &Auml;rzte, wirtschaftlich zu verschreiben. &laquo;Ausserdem merken wir immer wieder, dass die Hersteller von Originalpr&auml;paraten vielen &Auml;rzten Rabatte gew&auml;hren&raquo;, sagt Weiss. &laquo;All das d&auml;mpft nat&uuml;rlich den st&auml;rkeren Einsatz von Biosimilars.&raquo;</p> <p><img src="/custom/img/files/files_datafiles_data_Zeitungen_2020_Leading Opinions_Ortho_2001_Weblinks_lo_ortho_2001_s31_abb1_witte.jpg" alt="" width="550" height="350" /></p> <h2>Beh&ouml;rde pr&uuml;ft Biosimilars penibel</h2> <p>Der Begriff Biosimilar mag ungl&uuml;cklich gew&auml;hlt sein, aber er ist im Grunde genommen korrekt: Im Gegensatz zu Generika sind Biosimilars n&auml;mlich keine identische Kopie vom Originalpr&auml;parat, sondern unterscheiden sich minimalst. Das ist jedoch ein Merkmal aller gentechnisch hergestellten Medikamente und keines, das Biosimilars von Biologika unterscheidet. Selbst jede neue Charge eines Biologikums ist nie identisch mit der vorherigen. &laquo;Das k&ouml;nnen sie auch gar nicht sein, weil es grosse und komplizierte Molek&uuml;le sind, die in lebenden Zellen hergestellt werden&raquo;, sagt Ludwig. &laquo;An einem Baum ist ja auch kein Blatt identisch mit einem anderen.&raquo; Die Zulassungsbeh&ouml;rde pr&uuml;ft jedoch penibel, ob sich der Unterschied zwischen Biosimilar und Original-Biologikum &ndash; welches oft als Referenzarzneimittel bezeichnet wird &ndash; in Grenzen h&auml;lt. So muss die Pharmafirma nachweisen, dass sich ihr Biosimilar nur so weit vom Original-Biologikum unterscheidet, dass Wirksamkeit und Sicherheit im Vergleich zum Original nicht beeinflusst werden. Der Fokus liegt beim Zulassungsprozess auf der Qualit&auml;t. Bei der Pr&auml;klinik und Klinik kann das Dossier reduziert sein, weil auf das Referenzpr&auml;parat Bezug genommen werden kann.<br /> Bei der Behandlung mit Biosimilars muss man unterscheiden, ob ein Patient neu ein gentechnisch hergestelltes Medikament bekommen soll oder ob er schon eines hat und der Arzt eine Umstellung vorschl&auml;gt. &laquo;Dass man problemlos neu mit einem Biosimilar beginnen kann statt mit einem Biologikum, zweifeln inzwischen weniger Kollegen an&raquo;, sagt Ludwig. &laquo;Aber beim Wechsel z&ouml;gern immer noch zu viele.&raquo; Dabei haben inzwischen Dutzende von Studien gezeigt, dass ein Wechsel weder Sicherheit noch Wirksamkeit der Therapie beeinflusst. Biosimilars sind Biologika ebenb&uuml;rtig, das best&auml;tigt auch eine ganz aktuelle Netzwerk-Metaanalyse aus 36 randomisierten klinischen Studien<sup>2</sup> &ndash; vom Studiendesign her eine Topqualit&auml;t. Im Vergleich zu Placebo reduzierten Infliximab, Etanercept, Adalimumab, Certolizumab und Golimumab die Gelenkzerst&ouml;rung bei rheumatoider Arthritis signifikant. Der Effekt betrug etwa 0,9 % pro Jahr bei einer Biologika- beziehungsweise Biosimilar- Monotherapie und 1,2 % , wenn die Pr&auml;parate mit Methotrexat kombiniert wurden. Es machte dabei keinen Unterschied, ob der Patient ein Original-Biologikum oder ein Biosimilar bekam. &laquo;Man kann seinen Patienten versichern, dass Biosimilars genauso gut wirken wie Biologika&raquo;, sagt Prof. Dr. med. Stephan Kr&auml;henb&uuml;hl, Chef der Arzneimittelkommission am Universit&auml;tsspital Basel. &laquo;Bis jetzt gab es bei den Biosimilars, die in der Schweiz auf dem Markt sind, keine Unterschiede, die die Wirksamkeit oder die Sicherheit der Therapien klinisch relevant beeintr&auml;chtigt haben.&raquo;</p> <p><img src="/custom/img/files/files_datafiles_data_Zeitungen_2020_Leading Opinions_Ortho_2001_Weblinks_lo_ortho_2001_s31_tab2_witte.jpg" alt="" width="550" height="341" /></p> <h2>Negative Einstellung beeintr&auml;chtigt den Behandlungserfolg</h2> <p>Gelegentlich wurde in den Studien vom Nocebo-Effekt berichtet: Eine negative Einstellung gegen&uuml;ber dem Biosimilar wirkt sich ung&uuml;nstig auf den Behandlungserfolg aus. So brach beispielsweise in einer Studie aus den Niederlanden jeder Vierte der 192 Patienten die Therapie nach Umstellung auf ein Biosimilar vom Rheumamittel Infliximab ab, weil er das Gef&uuml;hl hatte, es wirke nicht, und/oder Nebenwirkungen auftraten.<sup>3</sup> In einer Untersuchung aus D&auml;nemark setzte jeder Elfte der 802 Patienten das Infliximab-Biosimilar nach der Umstellung ab, weil es angeblich nicht wirkte &ndash; dabei war seine entz&uuml;ndliche Arthritis genauso kontrolliert wie vorher.<sup>4</sup> Wird die Therapie in einem negativen Kontext gegeben, so fanden Forscher von der Universit&auml;t in Turin heraus, kommt es zu einem Anstieg von Schmerz-Botenstoffen und erh&ouml;hter Nervenaktivit&auml;t in den Hirnregionen, die in die Verarbeitung von Schmerz involviert sind.<sup>5&ndash;7</sup> Eine grosse Rolle spielt offenbar, ob der Patient weiss, dass er ein Biosimilar bekommt. In doppelblinden Studien, in denen weder Arzt noch Patient wussten, ob dieser ein Biosimilar bekam, brachen viel weniger Patienten die Therapie ab.<sup>8</sup></p> <h2>Mehr Zeit f&uuml;r Patientenaufkl&auml;rung</h2> <p>Ganz so einfach wie bei Generika sei die Substitution aber nicht, sagt Prof. Dr. med. Klaus Kr&uuml;ger, Sprecher der Kommission Pharmakotherapie bei der Deutschen Gesellschaft f&uuml;r Rheumatologie. &laquo;In Deutschland werden wir demn&auml;chst zehn verschiedene Biosimilars von Adalimumab haben. Jedes hat seine eigene Fertigspritze oder seinen eigenen Pen, die unterschiedlich angewendet werden. Wer erkl&auml;rt das dem Patienten?&raquo; Er schl&auml;gt in seiner Praxis in M&uuml;nchen etwa 8 von 10 Patienten den Umstieg auf ein Biosimilar vor. Bei den meisten klappe das problemlos. &laquo;Man muss sich aber Zeit f&uuml;r den Patienten nehmen, um ihm den Wechsel zu erl&auml;utern.&raquo;<br /> Vergessen wird bei der ganzen Diskussion oft, was Patienten &uuml;ber die neue Regel denken. Warum sollten sie mit einem Austausch einverstanden sein? Warum sollten sie sich an eine andere Spritze gew&ouml;hnen? Warum sollten sie das Risiko eines Wirkungsverlusts eingehen, auch wenn dieses Risiko sehr klein ist? &laquo;Ich k&ouml;nnte mir gut vorstellen, ein Biosimilar zu nehmen&raquo;, sagt Jeanette Prautzsch, die seit Jahren unter rheumatoider Arthritis leidet. &laquo;Ich m&ouml;chte gerne etwas tun, um im Gesundheitssystem zu sparen &ndash; aber das m&ouml;chte ich vorher in Ruhe mit meinem Arzt besprechen.&raquo; Finanziell hat ein Patient von der Umstellung nichts &ndash; die Jahrestherapiekosten sind bei beiden Mitteln so hoch, dass der Patient auch f&uuml;r ein Biosimilar den maximalen Selbstbehalt zahlen muss. &laquo;Es kommt dem Patienten aber indirekt zugute&raquo;, sagt Martina Weiss von der Helsana: &laquo;Geben Versicherungen weniger Geld aus, bleiben die Pr&auml;mien stabil.&raquo;</p> <h2>Mehr Biosimilars durch das Referenzpreissystem?</h2> <p>Hierzulande herrschen f&uuml;r die Hersteller von Originalpr&auml;paraten im Vergleich zu anderen L&auml;ndern &ndash; etwa Deutschland &ndash; paradiesische Zust&auml;nde. Das geplante Referenzpreissystem, das der Bundesrat einf&uuml;hren will, k&ouml;nnte die Verschreibung preiswerterer Biosimilars f&ouml;rdern. &laquo;Wir fordern das Referenzpreissystem schon lange&raquo;, sagt Martina Weiss. &laquo;Wenn bei patentabgelaufenen Medikamenten nicht gespart wird, können wir uns Innovation bald nicht mehr leisten.&raquo;<br /> Im Vergleich zu anderen L&auml;ndern l&auml;sst das Gesetz in der Schweiz Arzt und Apotheker ziemlich viel Freiraum, sodass der Patient eher ein teures Originalpr&auml;parat bekommt statt eines preiswerteren Nachahmer-Medikamentes. Schreibt man seinem Patienten zum Beispiel &laquo;Aspirin<sup>&reg;</sup> Cardio&raquo; auf ein Rezept und notiert dazu nicht, dass es unbedingt das Original-Aspirin sein muss, darf der Apotheker dem Patienten das preiswerte Generikum Acetylsalicyls&auml;ure abgeben. Er muss das aber nicht, sondern kann dem Patienten auch das teurere Aspirin verkaufen. Der Apotheker hat also ein Recht, ein Generikum zu geben, ist dazu aber nicht gezwungen. Für den Patienten kann dies h&ouml;here Kosten bedeuten.<br /> Will der Apotheker das Original verkaufen und es gibt aber ein g&uuml;nstigeres Generikum, muss er den Patienten gem&auml;ss Krankenpflege-Leistungsverordnung dar&uuml;ber informieren. Das gleich gilt im Falle einer Selbstdispensation f&uuml;r den Arzt. Der Patient muss auch informiert werden, wenn er f&uuml;r das teurere Arzneimittel, also zum Beispiel das Original, einen erh&ouml;hten Selbstbehalt zahlen muss.<br /> Das oben beschriebene Substitutionsrecht gilt für alle Medikamente, die auf der Spezialit&auml;tenliste stehen, Biosimilars fallen aber nicht darunter. Apotheker d&uuml;rfen also ohne Anordnung des behandelnden Arztes ein Biologikum nicht durch ein Biosimilar ersetzen.<br /> Mit dem geplanten Referenzpreissystem würden &ndash; vereinfacht gesagt &ndash; die Kassen nur einen bestimmten Preis zahlen, sofern man als Arzt nicht explizit das Original verordnet hat. M&ouml;chte der Patient trotzdem unbedingt das Original, müsste er die Differenz dazuzahlen, wenn der Arzt nichts anderes auf das Rezept geschrieben hat.<br /> &laquo;Wir k&ouml;nnen heute noch nicht absch&auml;tzen, wie hoch die Preise der einzelnen Arzneimittel nach der Einf&uuml;hrung eines Referenzpreissystems jeweils sein werden&raquo;, sagt Andrea Rizzi, Leiterin Sektion Arzneimittel&uuml;berpr&uuml;fungen beim Bundesamt f&uuml;r Gesundheit (BAG). &laquo;Denn es liegt an den Herstellern, wie sie die Preise festlegen.&raquo; Die Pharmafirma eines Original-Biologikums k&ouml;nnte beispielsweise einen Preis festlegen, der deutlich &uuml;ber dem Referenzpreis liegt. Sie k&ouml;nnte aber auch einen Preis bestimmen, der nur knapp &uuml;ber dem Referenzpreis ist, dem Referenzpreis entspricht oder sogar unter dem Referenzpreis ist. In letzterem Fall kann der Preis des Original-Biologikums auch dem Preis eines Biosimilars entsprechen. &laquo;Daher kann man nicht pauschal sagen, dass der Preis eines Biosimilars deutlich unter dem Preis eines Biologikums liegen wird&raquo;, so Rizzi.<br /> Gem&auml;ss der Vorlage, die nun im Parlament beraten wird, soll der Referenzpreis nicht vom Schweizer Preis des Original-Biologikums abh&auml;ngig sein, sondern vom durchschnittlichen Fabrikabgabepreis des Original-Biologikums im Ausland, der &uuml;ber den Auslandpreisvergleich eruiert wird. F&uuml;r den Referenzpreis bestimmt das BAG den Durchschnittspreis f&uuml;r das Original-Biologikum in 9 europ&auml;ischen L&auml;ndern und zieht davon einen Abschlag ab (Abb.2). Der Hersteller eines Original-Biologikums oder eines Biosimilars k&ouml;nnte einen Preis festlegen, der dar&uuml;ber oder darunter liegt oder gleich ist. Die Kassen w&uuml;rden dann nur den Referenzpreis bezahlen &ndash; immer unter der Voraussetzung, dass der Arzt nicht explizit auf das Rezept geschrieben hat, dass der Patient ein Original-Biologikum bekommen soll.</p> <p><img src="/custom/img/files/files_datafiles_data_Zeitungen_2020_Leading Opinions_Ortho_2001_Weblinks_lo_ortho_2001_s32_abb2_witte.jpg" alt="" width="850" height="505" /></p></p> <p class="article-footer"> <a class="literatur" data-toggle="collapse" href="#collapseLiteratur" aria-expanded="false" aria-controls="collapseLiteratur" >Literatur</a> <div class="collapse" id="collapseLiteratur"> <p><strong>1</strong> Dicheva-Radev S, Ludwig WD: Biologika und Biosimilars. In: Schwabe U et al. (Hrsg.): Arzneiverordnungs-Report 2019. Springer, Berlin, Heidelberg 2019 <strong>2</strong> Graudal N et al.: Int J Mol Sci 2019; 20: 4350 <strong>3</strong> Tweehuysen L et al.: Arthritis Rheumatol 2018; 70: 60-8 <strong>4</strong> Glintborg B et al.: Ann Rheum Dis 2017; 76: 1426-31 <strong>5</strong> Carlino E, Benedetti F: Neuroscience 2016; 338: 19-26 <strong>6</strong> Benedetti F et al.: Neuroscience 2007; 147: 260-71 <strong>7</strong> Palermo S et al.: Hum Brain Mapp 2015; 36: 1648-61 <strong>8</strong> Odinet JS et al.: Manag Care Spec Pharm 2018; 24: 952-9</p> </div> </p>
Back to top